Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Das österreichische Gesundheitsberuferegister ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.

Im Personalstamm gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!

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